Datenschutz ist Chefsache! Das deutsche Datenschutzgesetz schreibt vor daß in jeder Firma mit mehr als vier Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter öffentlich bestellt sein muß.
Dieser ist für den Schutz aller in der Firma gespeicherten Daten (von Kundenadressen bis zum Geburtstag der Mitarbeiter)  verantwortlich.
Er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzrichtlienien, weist die Mitarbeiter in die Problematik ein und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Er ist weiterhin Ansprechpartner bei Kontrollen durch Regierungsorgane.
Wir bieten ihnen unsere Dienstleistung als Datenschutzbeauftragter an, so daß Ihre Mitarbeiter sich um ihre eigentlichen Aufgaben kümmern können und trotzdem alle Vorschriften eingehalten werden.

Unser Service umfasst:
Schulung Ihrer Mitarbeiter in Datenschutzaufgaben gemäß $4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG
Überwachung der gesetzlichen Datenschutzrichtlienien gemäß $4g Abs. 1 Nr. 1 BDSG
Bereitstellung von Vordrucken (zB. Kundeninformationen über gespeicherte Daten)
regelmäßige Informationen über Neuerungen des Datenschutzes
Vertretung ihres Unternehmens nach Außen im Sinne des BDSG §36
Erarbeitung und Pflege interner Richtlinien
Regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsführung


Das sächsische Datenschutzgesetz


SaechsDSG.pdf   85 K

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